Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen IHS Nr. 2 GS GmbH
Das Bundesamt für Justiz verhängte ein Ordnungsgeld von 2.500 Euro gegen die IHS Nr. 2 GS GmbH wegen Nichtvorlage der Rechnungslegungsunterlagen für 2024.
Das Bundesamt für Justiz verhängte ein Ordnungsgeld von 2.500 Euro gegen die IHS Nr. 2 GS GmbH wegen Nichtvorlage der Rechnungslegungsunterlagen für 2024.