Altersgrenze: Völklinger Oberbürgermeister muss mit 68 aufhören
Der Oberbürgermeister von Völklingen muss sein Amt aufgrund der geltenden Altersgrenze mit 68 Jahren niederlegen.
Der Oberbürgermeister von Völklingen muss sein Amt aufgrund der geltenden Altersgrenze mit 68 Jahren niederlegen.