Dieselskandal: Österreichische Opfer dürfen VW noch verklagen
Opfer des Abgasbetrugs in Österreich können den VW-Konzern weiterhin verklagen, da für vorsätzliche Straftaten eine Verjährungsfrist von 30 Jahren gilt.
Opfer des Abgasbetrugs in Österreich können den VW-Konzern weiterhin verklagen, da für vorsätzliche Straftaten eine Verjährungsfrist von 30 Jahren gilt.