Tierschutzgesetz bestätigt: Haustierbesitzer müssen Verlust binnen 48 Stunden melden
Gemäß dem Tierschutzgesetz sind Tierhalter verpflichtet, den Verlust oder Diebstahl ihrer Tiere innerhalb von 48 Stunden zu melden.
Gemäß dem Tierschutzgesetz sind Tierhalter verpflichtet, den Verlust oder Diebstahl ihrer Tiere innerhalb von 48 Stunden zu melden.