Sonderermittler: Notiz des verstorbenen Wahlbeamten nennt keinen Zwang
Ermittler erklärten, der Abschiedsbrief eines verstorbenen Wahlbeamten erwähne keine Zwangsmethoden bei Verhör.
Ermittler erklärten, der Abschiedsbrief eines verstorbenen Wahlbeamten erwähne keine Zwangsmethoden bei Verhör.