Bürgermeisterbefugnis für Abrissbescheide illegaler Häuser nicht absolut
Gerichtliche oder rechtliche Klarstellung besagt, dass die Befugnis von Bürgermeistern zum Erlass von Abrissverfügungen begrenzt ist.
Gerichtliche oder rechtliche Klarstellung besagt, dass die Befugnis von Bürgermeistern zum Erlass von Abrissverfügungen begrenzt ist.