Ukrainische Unternehmen müssen ab 4. Dezember Schutzräume bei Alarm vorweisen
Ab dem 4. Dezember dürfen Unternehmen in der Ukraine während Drohnenalarmen ohne geeignete Schutzräume nicht mehr arbeiten.
Ab dem 4. Dezember dürfen Unternehmen in der Ukraine während Drohnenalarmen ohne geeignete Schutzräume nicht mehr arbeiten.