Rechtsanwalt, der Recht unterrichtet, muss dennoch Kurse absolvieren
Ein Rechtsanwalt, der juristische Fächer unterrichtet, muss dennoch die obligatorischen Fortbildungskurse absolvieren.
Ein Rechtsanwalt, der juristische Fächer unterrichtet, muss dennoch die obligatorischen Fortbildungskurse absolvieren.