Kleinbetriebe mit Umsätzen unter 50 Mio. RM von Mindestlohnerhöhung ausgenommen
Kleine und mittlere Unternehmen mit einem Umsatz von unter 50 Millionen Ringgit sind von der Mindestlohnerhöhung ausgenommen, um Anpassungsspielraum zu geb
Kleine und mittlere Unternehmen mit einem Umsatz von unter 50 Millionen Ringgit sind von der Mindestlohnerhöhung ausgenommen, um Anpassungsspielraum zu geb