Urteil in Freiburg: Bestatter muss nach Diebstahl des Zahngolds von Toten ins Gefängnis
Ein ehemaliger Bestatter in Freiburg wurde zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt, weil er in mindestens 250 Fällen Zahngold von Toten gestohlen hatte.
Ein ehemaliger Bestatter in Freiburg wurde zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt, weil er in mindestens 250 Fällen Zahngold von Toten gestohlen hatte.