Amtsgericht urteilt: Bahnverspätungen bekannt - Keine Erstattung für Flug
Ein Amtsgericht hat entschieden, dass es bei bekanntermaßen verspäteten Zügen keine Kostenerstattung für verpasste Flüge gibt.
Ein Amtsgericht hat entschieden, dass es bei bekanntermaßen verspäteten Zügen keine Kostenerstattung für verpasste Flüge gibt.