Verfahren: Nach Mord im Wahn: 40-Jährige muss in die Psychiatrie
Eine 40-Jährige muss nach einer Tötungstat im akuten Wahnzustand dauerhaft in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden.
Eine 40-Jährige muss nach einer Tötungstat im akuten Wahnzustand dauerhaft in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden.